Aktuelle COVID-Hygieneregeln
Weitreichende Lockerungen seit dem 3. Apri
Liebe Kundinnen und Kunden,
Seit dem 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Weitreichende Schutzmaßnahmen fallen weg, für die durch das neue Infektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr besteht. Erhalten bleiben unter anderem die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich. Die Landesregierung empfiehlt, zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen.
Bei mir können sie sich sicher fühlen
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Die gleichzeitige Anwesenheit von Kundinnen / Kunden wird durch die Terminvergabe vermieden.
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Ich bin dreifach geimpft (inkl. Boosterimpfung).
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Die Geschäftsräume werden regelmäßig und nach jeder Behandlung ausreichend gelüftet.
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Zusätzlich ist ein Luftfilter dauerhaft in Betrieb. Hierzu verwenden wir den Testsieger der Stiftung Warentest, den Philips Luftreiniger 2000 Series für Raumgrößen bis 79 qm.
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Alle Kontaktflächen wie Stühle, Polster, Massageliegen und Ablagen werden nach jedem Gebrauch gereinigt und die Arbeitsflächen desinfiziert.
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Im Sanitärbereich sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.